Hochwertige Datensätze

Die Durchführungsverordnung 2023-138 "Hochwertige Datensätze" (DVO-HVD) der Europäischen Kommission verlangt, dass bestimmte publizierte Daten öffentlicher Stellen in normierter Art und Weise maschinenlesbar und kostenfrei zur Weiterverarbeitung verfügbar gemacht werden. Mit direkter Verbindlichkeit in allen Mitgliedstaaten ergänzt sie die europäische PSI-Richtlinie und füllt § 9 Datennutzungsgesetz (DNG) mit Leben. 

Durchführungsverordnung - 2023/138 - DE - EUR-Lex (europa.eu)

Was wird als High Value Data (HVD) definiert?

Es sind Daten, die vom öffentlichen Sektor erfasst werden, z.B. Bevölkerungsstatistiken oder Wettermessungen. Sie sind besonders wertvoll, weil ihnen ein hohes sozioökonomisches Potenzial zugerechnet wird. Das heißt, sie können z.B. für digitale Anwendungen genutzt werden, die Mehrwerte für die Gesellschaft schaffen.

In den folgenden sechs Kategorien sollen durch öffentliche Stellen Datensätze nach den Vorgaben der DVO-HVD bereitgestellt werden:  

  • Georaum
  • Erdbeobachtung und Umwelt
  • Meteorologie 
  • Statistik 
  • Unternehmen 
  • Mobilität

Eine Übersicht zu den Datensätzen und Attributen innerhalb dieser Kategorien ist u.a. auf govdata.de veröffentlicht: Hochwertige Datensätze - GovData  

Für die öffentliche Stellen entstehen aus der DVO-HVD Prüfungsbedarfe, z.B.:  

  • Welche der veröffentlichten Daten unterliegen der EU-Verordnung?
  • Sind unsere hochwertigen Datensätze in den Metadaten verordnungsgemäß gekennzeichnet?
  • Sind diese in der geforderten maschinenlesbaren Form via Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) bzw. als Download verfügbar?
  • Entsprechen die Kennzeichnungen zu den Nutzungsrechten (Lizenzen) der DVO-HVD?

 

Welche Ziele verfolgen wir in der EU im Kontext hochwertige Datensätze?

Öffentliche Daten, die das höchste sozioökonomische Potenzial haben, sollen mit minimalen rechtlichen und technischen Einschränkungen und kostenlos zur Weiterverwendung zur Verfügung gestellt werden.

Es sollen harmonisierte Bedingungen für die Weiterverwendung und damit wichtige Voraussetzungen für grenzüberschreitende Datenanwendungen und -dienste geschaffen werden.

 

Wie sollen die Daten bereitgestellt werden?  

Die Veröffentlichung der Datensätze soll (zusammengefasst) folgendermaßen erfolgen: 

  • in einem maschinenlesbaren Format (z.B. CSV oder JSON) 
  • über Anwendungs-Programmierschnittstelle (API) verfügbar
  • soweit im Anhang der Verordnung angegeben als Massen-Download 
  • unter einer offenen Lizenz, die eine uneingeschränkte Weiterverwendung ermöglicht - nämlich Creative Commons Public Domain Dedication (CCGemeinfreigabe, CC0) oder Creative Commons BY 4.0 (CC-Namensnennung, CC BY) bzw. einer gleichwertigen Lizenz  
  • Kennzeichnung als HVD mit der Kategorie in der Beschreibung des Datensatzes (in den Metadaten)  

Eine Arbeitsgruppe mit Mitwirkenden aus mehreren Bundesländern prüft, zu welche Kategorien der EU-DVO Datensätze zentraler Stellen grundsätzlich so bereitgestellt werden können, dass anderer öffentliche Stellen diese in ihre Umsetzung der EU-DVO einbeziehen können (zum Beispiel: Statistkdaten Open Data | Statistikportal.de). Der per 24.05.2025 bereitgesellte Arbeitsstand eines Impulspapiers der Arbeitsgruppe ist nachfolgend verlinkt.

Weitere Informationen zur DVO-HVD finden sich u.a hier: 

Hochwertige Datensätze - GovData

Hochwertige Datensätze: Fragen und Antworten | Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Hochwertige Datensätze (HVD) - FAQs - INSPIRE-Umsetzung - GDI-DE Wiki

Geoportal Brandenburg: Handlungsempfehlung für die Bereitstellung und Kennzeichnung hochwertiger Datensätze (High-Value Datasets) – Was sollten geodatenhaltende Stellen jetzt beachten?

 

 

Arbeitstand zum Impulspapier zu HVD

Hinweis: das Impulspapier gibt den vorläufigen Arbeitsstand wieder und hat keinen Regelungscharakter: Impulspapier

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