Webinar: Vergaben im Rahmen des DigitalPakt Schule

14.12.2020 | 12.30 - 15.30 Uhr | Online-Veranstaltung

Inhouse-Schulung für Brandenburger Schulträger


Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Finanziert wird der DigitalPakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem sogenannten Sondervermögen, das Ende 2018 errichtet wurde.

Zwar werden die Fördermittel beim jeweiligen Bundesland beantragt, nicht beim Bund. Jedes Land wird aber für diesen Zweck eine eigene, mit dem Bund abgestimmte Förderrichtlinie herausgeben, die die Einzelheiten der Förderung festlegt. Um im Zuge dessen einerseits eine bedarfsorientierte und wirtschaftliche Beschaffung zu erreichen, andererseits aber auch die Rückforderung von Zuwendungen zu vermeiden, bedarf es der Durchführung eines gleichsam zielführenden wie rechtssicheren Vergabeverfahrens.

Dazu wurden in dem Webinar die aus vergaberechtlicher Sicht wesentlichen Aspekte des DigitalPakts beleuchtet und auf die wesentlichen vergaberechtlichen „Knackpunkte“ bei Beschaffungen von IKT-Leistungen eingegangen.

Themenüberblick
  • DigitalPakt Schule im Überblick
  • Umsetzung in den Bundesländern
  • Höhe der Förderung, Förderfähige Leistungen, Ablauf des Förderverfahrens
  • Konsequenzen für Vergabeverfahren
  • Auftragswertschätzung und richtige Wahl des Vergaberechtsregimes und Vergabeverfahrens
  • Leistungsbestimmungsrecht
  • Losbildung
  • Bewertungsvorgehen
Referent

Günther Pinkenburg, ist als Rechtsanwalt und Geschäftsführender Gesellschafter bei der MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft tätig. Zu seinen Schwerpunkttätigkeiten gehören u. a. die umfassende Betreuung von Vergabeverfahren, von strategischem Beschaffungsmanagement über die Erstellung umfassender Vergabeunterlagen einschließlich spezifischer Vertragsunterlagen bis hin zur Angebotsbewertung und Unterstützung bei Vertragsverhandlungen sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Mandanten. Herr Pinkenburg verfügt über Spezialkenntnisse auf den Gebieten des EU- Vergaberechts sowie des nationalen Vergaberechts und ist mit der Rechtsprechung aus diesen Bereichen sehr gut vertraut. Ein weiterer fachlicher Schwerpunkt liegt im Bereich des IT-Vertragsrechts sowie des Verwaltungs- und Europarechts. Zudem ist er regelmäßig als Dozent im Rahmen von Schulungen, Seminaren und Tagungen auf dem Gebiet des Vergabe- und IT-Vertragsrechts tätig.

Kosten

Die Teilnahme war kostenfrei. Teilnahmeberechtigt waren ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Brandenburgischen Landes- und Schulverwaltung.

Kontakt

Zurück an den Seitenanfang